Brandschutzhelfer: Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer
Ausbildung Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
Notwendigkeit für die Ausbildung Brandschutzhelfer im Betrieb:
Generell muss in jedem Betrieb ab einem Mitarbeiter der betriebliche Brandschutz durch die Bestellung eines Brandschutzhelfers gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 sowie und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) „Maßnahmen gegen Brände“.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Brandschutz und bilden Ihre Mitarbeiter zum innerbetrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfer in der Region Wittenberg, Berlin und Brandenburg aus.
Inhalt der theoretischen und praktischen Inhouse-Schulung:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- innerbetriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben von Brandschutzhelfern
- Gefahren durch Brände
- Richtiges Verhalten im Brandfall – abwehrender Brandschutz
- Funktion, Wirkungsweise und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
Dauer: Theorie mdst. 2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Praxis (Feuerlöschtraining) 1 UE
Die Ausbildung ist für drei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden.

