Wir sind auch im Bereich der Arbeitsmedizin tätig und arbeiten hier mit Partnern zusammen
Für die meisten Arbeitgeber ist es inzwischen selbstverständlich, auch Unfälle und Verletzungen im Arbeitsleben zu vermeiden und eine vorherige Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen.
Der Arbeitgeber trägt in dieser Hinsicht eine besondere
Verantwortung. Geregelt ist das auch im Arbeitsschutzgesetz §4 Nr.1.
Mit Hilfe der GBU kann der Arbeitgeber die Gefahren bei der Arbeit für die physische und psychische Gesundheit systematisch ermitteln und bewerten, um sie dann mit geeigneten Mitteln zu verringern.
Zur Gesundheit der MitarbeiterInnen gehört nicht nur die körperliche Unversertheit. Auch die psychische Belastung bei der Arbeit muss gemessen und beurteilt werden und daraus die psychische GBU erstellt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der psychischen Belastung von Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen , erstellen eine psychische Gefährdungsbeurteilug und helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung haben Sie dann ein Steuerungsinstrument in der Hand, dass Sie nutzen können, um Verbesserungen einzuführen und bisher evtl. nicht bekannte Hindernisse im Betriebsablauf abzubauen. Im Idealfall fördern Sie bei Ihren MitarbeiterInnen die Zufriedenheit, Motivation, Leistungsfähigkeit, Arbeitsqualität und Gesundheit.
Wir arbeiten zusammen mit: https://die-betriebsaerzte.de/

